Wir bringen Licht ins Dunkel
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – gültig seit dem 28. Juni 2025 – markiert einen Meilenstein in der digitalen Kommunikation: Menschen mit Behinderungen muss ein gleichberechtigter Zugang zu digitalen Services ermöglicht werden.
Damit hält ein neuer Standard für Websites Einzug – ein mehr als notwendiger Schritt, führt man sich vor Augen, in welchem Maße die Digitalisierung im täglichen Leben zugenommen hat: Vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis hin zur Kommunikation mit Behörden. Der Zugang zum Internet sowie zu Informations-und Kommunikationstechnologien wird so zu einem unverhandelbaren Menschenrecht – denn niemand darf davon ausgeschlossen werden.
B2C
Mit der Einführung des Gesetzes werden erstmals auch private Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Dabei liegt der Fokus eindeutig auf B2C-Interaktionen. Dies betrifft Websites und digitale Services, die sich an Endverbraucher:innen richten, wie:
- E-Commerce-Plattformen
- Digitale Bankdienstleistungen
- Entertainment-Plattformen
- Online-Ticketing-Systeme
- Kommunikationsservices
- Kontaktformulare
- Terminbuchungsmasken
Kernkriterien
Die sogenannte Website Accessibility, welche die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen beschreibt, umfasst laut der WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA) 4 Kernkriterien:
Übrigens
Von der Website Accessibility profitieren alle, denn Barrierefreiheit hängt oft eng mit der allgemeinen Benutzerfreundlichkeit zusammen – haben doch beide eine intuitive User Experience zum Ziel. Damit ist sie auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehr interessant, denn sie erhöht signifikant die Reichweite Ihrer Website.
B2B
Ausgenommen von der Einhaltung des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes sind bislang private sowie rein geschäftliche Angebote (B2B) – genauso wie Kleinunternehmen, welche weniger als zehn Beschäftigte oder einen Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweisen. Wie oben aber bereits erklärt, bietet eine barrierefreie Website für alle Betreibenden interessante Vorteile und Möglichkeiten. Somit sind Überlegungen hinsichtlich der Accessibility ein echter Innovationstreiber
für Unternehmen, denn Marktdynamiken und potenzielle regulatorische Entwicklungen legen nahe, dass proaktives Handeln sinnvoll ist. Abgesehen davon sind die unverzichtbare SEO-Optimierung und Barrierefreiheit quasi untrennbar miteinander verbunden – ein weiterer Vorteil, der letztlich zu besserer Auffindbarkeit Ihrer Website führt, denn für Suchmaschinen sind barrierefreie Strukturen ein äußerst wichtiges Kriterium! Berücksichtigen Sie Barrierefreiheit daher auf jeden Fall in neuen Projekten und transformieren Sie eine gesetzliche Pflicht in einen strategischen Vorteil!
Ganz gleich, ob Sie nun müssen oder wollen, sprechen Sie mit uns:
Wir analysieren Ihre digitale Plattform und beraten Sie zur strategischen Implementierung barrierefreier Funktionen und zur Einhaltung der Accessibility-Kernkriterien.
Daniel Zenker
Geschäftsführer